Finanzen

Wie die Familienkasse in nur 22 Minuten wieder aufgefüllt werden kann

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werbung | Ein Gastbeitrag von Lucy Gall, Steuerexpertin bei Taxfix.

Vielen Steuerzahlern steht es frei, eine Steuererklärung einzureichen. Die Gründe, weshalb viele keine Steuererklärung machen, sind zahlreich. Die Auseinandersetzung mit Belegen und Formularen bereitet nicht allzu viel Spaß. Es ist kompliziert und zeitaufwendig. Schade, denn damit verbleibt viel Geld beim Staat, das ebenso gut in in deiner Familienkasse landen könnte. Also wäre es doch mal einen Versuch wert, die Steuererklärung dieses Jahr einzureichen und damit den nächsten Familienurlaub zu finanzieren! Damit ihr euch aber nicht selber durch den deutschen Steuerdschungel kämpfen müsst, stelle ich euch Taxfix vor, mit dem ihr eure Steuererklärung ganz einfach und in nur 22 Minuten erledigen können.

Anstatt Stunden damit zu verbringen, Formulare auszufüllen und Behördendeutsch zu entschlüsseln, zeigt dir Taxfix genau, was du zu tun hast. Das spart jede Menge Zeit und Nerven! Und damit ihr auch besonders viel Geld spart, folgen Tipps & Tricks, mit denen ihr direkt noch mehr aus eurer Steuererklärung rausholen könnt. Gerade bei Familien gibt es nämlich einiges an Kosten, die so wieder gut gemacht werden können. 

Tipp: Taxfix gibt allen, die 2020 in Kurzarbeit waren einen Rabatt von 50% auf ihre Steuererklärung. Nutze hierfür einfach den Code KURZARBEIT. 

Wie es funktioniert

Wenn du als Angestellter in einem Unternehmen arbeitest und nahezu keine zusätzlichen Einkünfte hast, dann ist die freiwillige Steuererklärung eine lohnende Option! Denn sobald du eine Steuererklärung abgibst und nur die offensichtlichsten Ausgaben geltend machst, wie Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen, hat es sich für dich in der Regel schon gelohnt. Denn 1.000 Euro zieht das Finanzamt direkt als Werbungskostenpauschale von deinem zu versteuernden Einkommen ab. Auch Fahrtkosten, Aufwendungen für Krankenversicherungen, die Brille, Zahnersatz, Handwerkerkosten etc. darfst du somit einreichen. Dem Statistischen Bundesamt zufolge liegt die durchschnittliche Steuerrückerstattung bei 1.027 Euro.

Auch wenn du ein Anfänger in Sachen Steuern bist, denn Taxfix leitet dich mit einfachen Fragen durch den gesamten Prozess der Steuererklärung. Die App sorgt dafür, dass du nur das ausfüllst, was wirklich notwendig ist. Nicht zu viel und nicht zu wenig. So bleibt dir jegliche Verwirrung erspart. Voll und ganz ohne Steuerkauderwelsch und ohne steuerliches Vorwissen. Nachdem du alle notwendigen Informationen und Daten eingegeben hast, wird die Höhe der Steuererstattung kostenlos für dich berechnet. Letztendlich entscheidest du, ob das Dokument ans Finanzamt übermittelt werden soll oder nicht. Bis dahin ist alles zu 100% kostenfrei. 

Außerdem brauchst du kein einziges Papierformular mehr auszufüllen – deine Angaben werden digital und in Echtzeit an die Vorgaben des Finanzamts angepasst. Das funktioniert über die offizielle ELSTER-Schnittstelle der Finanzbehörde. Du brauchst also keine lästigen Papierformulare mehr ausfüllen und musst auch kein ELSTER-Zertifikat beantragen. Das ist nachhaltig und zeitgemäß. Der wichtigste Faktor ist aber vielleicht, dass du mit Taxfix unglaublich viel Zeit und Geld sparst und du diese wichtigen Ressourcen in deine Familie investieren kannst. 

Eure Steuererklärung könnt ihr auch online machen - und die Angaben mit Taxfix überprüfen
© Andreas Lischka (Pixabay)

Wovon profitieren Familien normalerweise und was ändert sich durch Corona?

Familien mit Kindern profitieren auch ohne Corona-Ausnahmezustand von einigen Extras, aber auch von Steuererleichterungen.

  • Verdienst du wenig, beziehst aber kein Arbeitslosengeld II, kannst du Anspruch auf den Kinderzuschlag für Geringverdiener haben. Dieser beträgt bis zu 185 Euro. Er soll verhindern, dass geringverdienende Eltern wegen des Mehrbedarfs, der durch Kinder entsteht, in den Bezug von ALG II (auch Hartz IV genannt) rutschen. Um den Kinderzuschlag erhalten zu können, musst du alleine mindestens 600 Euro und als Elternpaar mindestens 900 Euro verdienen. Der Kinderzuschlag spielt in deiner Steuererklärung keine Rolle.

  • Elterngeld bekommen alle Eltern, die wegen der Geburt ihres Kindes auf Arbeit verzichten. Die Höhe des Elterngeldes hängt davon ab, wie viel das jeweilige Elternteil normalerweise verdient. Du kannst bis zu 14 Monate Elterngeld erhalten. Achtung: Das Elterngeld ist eine sogenannte Lohnersatzleistung und kann unter bestimmten Umständen deinen Steuersatz erhöhen. Mehr über den sogenannten Progressionsvorbehalt findest du hier.

  • Eine weitere Unterstützungsmaßnahme für Familien mit Kindern ist der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Voraussetzung hierfür ist, dass du
    • alleinerziehend bist (und mit keiner anderen erwachsenen Person zusammen wohnst), 
    • dein(e) Kind(er) mit dir in einem Haushalt wohnen, 
    • du einen Anspruch auf Kindergeld hast und, 
    • ganz wichtig, dass du den Entlastungsbetrag tatsächlich beantragt hast! Hierzu gibt es zwei Möglichkeiten: Du beantragst die Steuerklasse II beim Finanzamt oder du beantragst ihn bei der nächsten Steuererklärung. Wenn du Anspruch auf ihn hattest, wird der Entlastungsbetrag dann nachträglich berücksichtigt.

Neu: Aufgrund der Coronavirus-Pandemie wurde der Entlastungsbetrag im Juni 2020 erhöht, von 1.908 Euro auf 4.008 Euro pro Kind. Mit jedem weiteren Kind steigt der Betrag um weitere 240 Euro. Hast du Anspruch auf den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende hast du zwei Möglichkeiten von ihm zu profitieren: Entweder, du lässt das Finanzamt dein steuerpflichtiges Einkommen entsprechend heruntersetzen und bekommst bei der nächsten Steuererklärung eine entsprechende Rückzahlung, oder du stellst einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung, wodurch du im laufenden Jahr bereits weniger Steuern an das Finanzamt vorauszahlen musst. Damit bekommst du jeden Monat etwas mehr Nettogehalt und musst nicht erst auf eine Rückzahlung vom Finanzamt warten.

Was du von der Steuer absetzen kannst

Kinderbetreuungskosten

Kosten, die bei der Betreuung deiner Kinder entstehen können als Kinderbetreuungskosten in deiner Steuererklärung berücksichtigt werden. 

Die Voraussetzungen:

  • Dein Kind lebt im selben Haushalt wie du
  • Du hast Anspruch auf Kindergeld
  • Dein Kind hat das 14. Lebensjahr noch nicht beendet

Die Altersgrenze von 14 Jahren gilt nicht, wenn die zu betreuenden Kinder nicht in der Lage sind, für sich selbst zu sorgen. Eine Voraussetzung ist, dass die Behinderung vor dem 25. Geburtstag eingetreten sein muss.

Was darf ich absetzen?

  • die Aufwendungen für die Kindertagesstätte,
  • die Tagesmutter/den Tagesvater oder
  • die Haushaltshilfe, die während ihrer Arbeit auch deinen Nachwuchs beaufsichtigt.

Was darf ich nicht absetzen?

  • Unterricht: Vermittlung von besonderen Fähigkeiten, z.B. Klavierstunden
  • Nachhilfeunterricht
  • Freizeitbetätigungen: z.B. Sportverein
  • Verpflegung des Kindes

Es können zwei Drittel der Kinderbetreuungskosten im Jahr als Sonderausgaben abgesetzt werden. Berücksichtigt werden dabei dabei jedoch maximal 4.000 Euro.

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© Ibrahim Boran (Unsplash)

Schulgeld

Eltern können grundsätzlich neben den staatlichen Schulen auch eine Privatschule für die Ausbildung ihrer Kinder nutzen. Auch wenn die Gründe dafür vielfältig sind, zusätzliche Kosten entstehen fast immer. Teilweise werden diese vom Fiskus aber anerkannt.

Was erkennt das Finanzamt an?

Grundsätzlich gilt: 30 % des Schulgeldes kannst du je Kind und pro Jahr absetzen. Die Obergrenze liegt je Kind bei 5.000 Euro jährlich. Diesen Betrag darfst du als Sonderausgaben geltend machen.

Absetzbares Schulgeld umfasst aber nur Unterrichts- und Gebäudekosten, aber nicht Dinge, wie Unterkunft, Betreuung oder Verpflegung. Die Unterrichtsmaterialien kannst du nicht mit deiner Steuererklärung absetzen, unabhängig davon, ob dein Kind auf eine staatliche oder eine private Schule geht. In der Regel betrachtet man diesen Teil der Aufwendungen über das Kindergeld oder den Kinderfreibetrag als bereits abgegolten.

Die Voraussetzungen:

  • Vermittlung eines anerkannten allgemein- oder berufsbildenden Abschlusses
  • Du hast Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibeträge

Hoch- bzw. Fachhochschulen zählen jedoch nicht zu den akzeptierten Schulen. Studiengebühren sind daher nicht als Schulgeld abzugsfähig. 

Unterhalt

Im Fall einer Trennung oder Scheidung wird in aller Regel auch Unterhalt für die gemeinsamen Kinder gezahlt. Wenn du den Kindesunterhalt steuerlich geltend machen willst, erfolgt dies als außergewöhnliche Belastung. Die Höchstgrenze beträgt hier wiederum 9.408 Euro (2020) je Kind und Kalenderjahr bzw. 9.744 Euro ab dem Jahr 2021. Hier darfst du Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung über diesen Höchstbetrag hinaus zusätzlich in deine Steuererklärung eintragen.

Du kannst deine Unterhaltszahlungen an dein Kind oder deine Kinder aber nur dann von der Steuer absetzen, wenn jeweils für das Kind kein Anspruch auf Kindergeld bzw. Kinderfreibetrag besteht. Dabei ist es egal, bei wem dein Kind wohnt.

Ist dein Kind bereits volljährig und du unterstützt es, indem du die Kosten für den Unterhalt und die Berufsausbildung trägst, kannst du bei vorhandenem Kindergeldanspruch auf den Ausbildungsfreibetrag zurückgreifen. Dieser liegt bei 924 Euro jährlich. Sollte dein Kind über eigene Einnahmen verfügen, mindert sich der Betrag.

Aber auch wenn du kein Anrecht auf Kindergeld hast, gibt es die Möglichkeit die Aufwendungen als außergewöhnliche Belastungen anzugeben. Die Höhe des Betrages richtet sich dann nach dem jährlichen Grundfreibetrag (2020: 9.408 Euro).

Unterhaltsleistungen an die geschiedenen Ehegattin können ebenfalls geltend gemacht werden, wenn die Person, die die Zahlungen erhält, diese als Einnahmen versteuert. Das kann sinnvoll sein, wenn keine oder nur geringe andere Einnahmen vorliegen, weil der Steuersatz in dem Fall geringer ausfallen kann, sodass die Steuer auf diese Zahlungen geringer als die Steuererstattung durch den Abzug bei der zahlenden Person ist. Das sollte jedoch im Einzelfall geprüft werden.

Sonstiges

Wer für sein Kind zusätzlich Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlt, kann diese ebenfalls steuerlich geltend machen. Das heißt, wenn für das Kind extra Beiträge gezahlt werden. Sollte die Versicherung für das Kind durch deine Beiträge bereits abgedeckt sein, trifft das daher nicht zu. Bei gesetzlichen Versicherungen ist das daher oftmals nicht zutreffend. Bei privat Versicherten kann es aber passieren, dass man für das Kind separate Beiträge zahlt.

Krankheitskosten für den Kind wie Kosten für Medikamente, Arztfahrten, Behandlungen oder ähnliches kannst du als außergewöhnliche Belastungen angeben. 

Bei Behinderung deines Kindes kannst du dir den Pauschbetrag für erhöhte Kosten übertragen lassen und so die Steuerschuld mindern.

Unterstützung bei der Altersvorsorge: Riester-Rente

Wenn du einen Vertrag für die staatlich geförderte Altersvorsorge (Riester-Rente) abgeschlossen hast, trägt dein Nachwuchs bereits ab seiner Geburt zu deiner Altersabsicherung bei. Dann gibt es jährlich pro Kind eine Zulage von 185 Euro, für nach 2008 Geborene sogar 300 Euro. Um die volle Förderung zu bekommen, musst du mindestens 4% deines Bruttoeinkommens in diese Rente einzahlen.

Liebe Lucy, vielen Dank für Deine hilfreichen Tipps! Und an alle Interessierten: checkt euren Status gern mal mit Taxfix, bestimmt seht ihr danach klarer in Sachen Finanzen.

Titelbild © Evgeny Atamanenko (Shutterstock)

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