Familienleben

Kind krank – Immer mehr Väter bleiben zuhause

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Norovirus, Scharlach und Co. – die Liste der typischen Kinder-Krankheiten ist lang. Vor allem bei Infektionskrankheiten verweigern viele Kindergärten und Schulen zu recht die Betreuung des erkrankten Kindes. Für berufstätige Eltern heißt es dann: Wer bleibt zuhause und kümmert sich um das Kleine? Laut aktuellen Zahlen der SBK sind das immer noch meist die Mütter – aber in über 25 Prozent der Fälle übernehmen die Papas die Versorgung des kranken Kindes, mit Tendenz nach oben.

Über ein Viertel der in 2015 registrierten Arbeitsunfähigkeitstage wegen krankheitsbedingter Kinder-Betreuung von SBK-Versicherten gehen auf das Konto der Väter. „Während wir 2013 knapp unter 6.400 Fehltage von Vätern verzeichneten, die wegen eines erkrankten Kindes zuhause blieben, sind es 2015 bereits über 7.900 Tage“, erklärt SBK-Fachexpertin Katrin Pumm. Auch wenn die Väter aufholen – hauptsächlich kümmern sich immer noch die Mütter um die Versorgung im Notfall: Sie kamen im vergangenen Jahr auf über 23.200 Fehltage. Durchschnittlich sind es pro Krankheitsfall zwei Tage am Stück, die die Eltern – egal ob Mama oder Papa – zuhause bleiben.

Kinderkrankengeld: Wann, wie viel und wie oft?

„Kinderkrankengeld gibt es, wenn ein Elternteil und somit auch das Kind gesetzlich krankenversichert sind. Dabei liegt der Höchstanspruch bei zehn Tagen je Elternteil pro Kalenderjahr und Kind“, so SBK-Expertin Pumm. Bei mehr als zwei Kindern in der Familie beträgt der Anspruch maximal 25 Tage. Alleinerziehende Eltern haben den doppelten Anspruch, also 20 Tage pro Kind beziehungsweise bei mehr als zwei Kindern 50 Tage jährlich. „Um Kinderkrankengeld zu erhalten, reicht eine Bescheinigung des Kinderarztes aus“, erläutert die Expertin. Sofern die Arbeitgeber und die Krankenkasse der Eltern einverstanden sind, können die Krankheitstage auch von einem Elternteil auf den anderen übertragen werden.

Zusatzversorgung als Extra

Die für die Betreuung kranker Kinder anfallenden Kosten, beispielsweise für einen Babysitter, wenn beide Elternteile verhindert sind, werden nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Daher bieten Krankenkassen sogenannten Familien-Zusatzschutz an, z.B. mit zusätzlichem Kinderkrankentagegeld.

Bildquelle: Fotolia.com Copyright: Monkey Business

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1 Comment
  • Vadder
    10. März 2016 at 11:42

    Das gilt aber nur, wenn beide Eltern auch berufstätig sind oder nicht?

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