Januar, Rechnungen und die Zeit nach Weihnachten – wir wissen alle, dass der Start ins neue Jahr manchmal ganz schön teuer sein kann. Da ist es umso wichtiger zu wissen, wann das Kindergeld überwiesen wird. Schließlich ist es für viele Familien ein unverzichtbarer Bestandteil des Haushaltsbudgets.
Die gute Nachricht: Die Auszahlungstermine für das Jahr 2025 stehen schon fest! Wann genau das Geld auf deinem Konto landet, hängt von der Endziffer deiner Kindergeldnummer ab. Klingt kompliziert? Keine Sorge, wir haben die wichtigsten Infos und Termine für dich übersichtlich zusammengefasst, damit du immer genau weißt, wann der nächste Zahlungseingang ansteht.
Kindergeld 2025: Wann sind die Auszahlungstermine?
Die Familienkasse hat ein einfaches System: Die letzte Ziffer deiner Kindergeldnummer bestimmt, an welchem Tag dein Kindergeld überwiesen wird. Beispiel: Endet deine Nummer auf 7, bekommst du das Kindergeld immer an den für die Ziffer 7 festgelegten Auszahlungsterminen.
Du kennst die Endzifffer deiner Kindergeldnummer: Trag sie im Rechner ein
Falls du dich fragst, wo du diese Nummer findest: Sie steht in jedem Schreiben der Familienkasse. Also, schnapp dir den letzten Bescheid und check die Ziffer.
Damit du keine Überraschungen erlebst, hier die genauen Termine für 2025, geordnet nach den Endziffern:
Monat | Endziffer 0 | Endziffer 1 | Endziffer 2 | Endziffer 3 | Endziffer 4 | Endziffer 5 | Endziffer 6 | Endziffer 7 | Endziffer 8 | Endziffer 9 |
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Januar | 8. Januar | 8. Januar | 10. Januar | 13. Januar | 14. Januar | 15. Januar | 16. Januar | 17. Januar | 22. Januar | 23. Januar |
Februar | 5. Februar | 7. Februar | 10. Februar | 12. Februar | 13. Februar | 14. Februar | 17. Februar | 18. Februar | 19. Februar | 21. Februar |
März | 5. März | 6. März | 7. März | 10. März | 12. März | 13. März | 14. März | 17. März | 18. März | 20. März |
April | 3. April | 7. April | 9. April | 10. April | 11. April | 14. April | 15. April | 16. April | 17. April | 23. April |
Mai | 6. Mai | 7. Mai | 8. Mai | 12. Mai | 13. Mai | 14. Mai | 16. Mai | 19. Mai | 21. Mai | 22. Mai |
Juni | 4. Juni | 5. Juni | 6. Juni | 11. Juni | 12. Juni | 13. Juni | 16. Juni | 17. Juni | 18. Juni | 23. Juni |
Juli | 3. Juli | 4. Juli | 7. Juli | 9. Juli | 10. Juli | 11. Juli | 14. Juli | 17. Juli | 18. Juli | 21. Juli |
August | 5. August | 6. August | 7. August | 8. August | 12. August | 14. August | 15. August | 18. August | 19. August | 21. August |
September | 3. September | 5. September | 8. September | 10. September | 11. September | 15. September | 16. September | 17. September | 18. September | 19. September |
Oktober | 7. Oktober | 7. Oktober | 9. Oktober | 10. Oktober | 13. Oktober | 14. Oktober | 16. Oktober | 17. Oktober | 20. Oktober | 21. Oktober |
November | 5. November | 6. November | 7. November | 11. November | 12. November | 13. November | 14. November | 17. November | 18. November | 20. November |
Dezember | 3. Dezember | 4. Dezember | 5. Dezember | 8. Dezember | 9. Dezember | 10. Dezember | 11. Dezember | 12. Dezember | 15. Dezember | 16. Dezember |
Wie hoch ist das Kindergeld in 2025?
Gute Nachrichten für alle Eltern: Seit dem 1. Januar 2025 wurde das Kindergeld in Deutschland auf 255 Euro pro Monat und Kind erhöht. Das bedeutet 5 Euro mehr im Vergleich zum Vorjahr – klingt erstmal nicht nach viel, aber auf das Jahr gerechnet sind das 60 Euro mehr pro Kind. Wenn du also mehrere Kinder hast, summiert sich das ordentlich. Und das Beste daran? Du musst dich um nichts kümmern. Die Anpassung erfolgt automatisch – kein Stress mit Anträgen oder Formularen.
Die Erhöhung des Kindergeldes ist Teil der Maßnahmen der Bundesregierung, Familien zu unterstützen und die steigenden Lebenshaltungskosten ein Stück weit abzufedern. Neben dem Kindergeld wurden auch andere finanzielle Unterstützungen angepasst:
- Kinderfreibetrag: Der steuerliche Kinderfreibetrag wurde auf 9.600 Euro pro Kind angehoben. Das schließt auch den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsfreibetrag ein. Damit sparst du als Elternteil auch bei der Steuer.
- Kinderzuschlag: Für Familien mit geringerem Einkommen gibt es ebenfalls etwas mehr. Der Kinderzuschlag wurde um 5 Euro erhöht und liegt jetzt bei maximal 297 Euro pro Monat.
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Was ist aus der Kindergrundsicherung geworden?
Vielleicht hast du schon von der geplanten Kindergrundsicherung gehört, die eigentlich das Kindergeld und andere Leistungen ersetzen sollte. Ursprünglich war sie für 2025 angedacht, doch die Reform ist ins Stocken geraten.
Politische Uneinigkeiten haben dafür gesorgt, dass die Einführung verschoben wurde – ein konkretes neues Datum gibt es bislang nicht. Heißt: Das alte System aus Kindergeld, Kinderzuschlag und Co. bleibt erstmal bestehen.
Fazit: Mit 255 Euro monatlich pro Kind ist das Kindergeld auch 2025 eine wichtige Unterstützung für Familien. Wenn du zusätzlich Anspruch auf den Kinderzuschlag hast oder vom höheren Kinderfreibetrag profitierst, kannst du deine Finanzen noch weiter entlasten. Einziger Wermutstropfen: Die Kindergrundsicherung lässt weiterhin auf sich warten. Aber hey, zumindest geht die Erhöhung automatisch aufs Konto – das ist doch schon mal was!
Fazit: Kindergeld 2025 – Ein kleiner, aber wichtiger Beitrag für Familien
Mit der Erhöhung auf 255 Euro pro Kind und Monat setzt die Bundesregierung auch 2025 auf finanzielle Unterstützung für Familien. Klar, die Erhöhung um 5 Euro mag auf den ersten Blick nicht revolutionär wirken, aber in Kombination mit anderen Anpassungen wie dem Kinderfreibetrag und dem Kinderzuschlag kann es spürbare Entlastung bringen – besonders bei Mehrkindfamilien.
Die automatische Anpassung sorgt dafür, dass Eltern keinen zusätzlichen Aufwand haben – das Geld kommt zuverlässig auf das Konto. Allerdings bleibt ein Wermutstropfen: Die eigentlich geplante Kindergrundsicherung, die alles einfacher und transparenter machen sollte, ist weiter in der Schwebe.
Für Eltern heißt das: Das bewährte System bleibt erhalten. Auch wenn die Reform noch auf sich warten lässt, bleibt das Kindergeld 2025 ein wichtiger Baustein für die Familienfinanzen. Jeder Euro zählt, besonders in Zeiten steigender Lebenshaltungskosten