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Unterhaltsrechner für 2024/2025: Kindsunterhalt einfach berechnen [+Tipps]

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Keine Frage, das Thema Kindesunterhalt kann ganz schön kompliziert wirken. Beträge, Berechnungen, Anpassungen – da raucht schnell der Kopf.

Doch 2024 macht es dir unser Unterhaltsrechner kinderleicht, den Unterhalt für deinen Nachwuchs präzise und übersichtlich zu berechnen. Wie das Ganze funktioniert und was du dabei beachten solltest, erfährst du gleich.

Unterhaltsrechner: Kindesunterhalt jetzt berechnen

Ein paar Klicks, ein paar Daten – und schon liegt das Ergebnis vor.

Unterhaltsrechner 2024/2025: Kindesunterhalt jetzt berechnen

Berechnungsergebnis

Grundbetrag
0€
Angerechnetes Kindergeld
0€
Selbstbehalt
0€
Zu zahlender Unterhalt
0€

Der Unterhaltsrechner für 2024 basiert auf den aktuellen Vorgaben der Düsseldorfer Tabelle, die jedes Jahr angepasst wird.

Düsseldorferdorfer-Tabelle: Rechner für die Jahre 2010 bis 2025
Jahr 2024
Alter des Kindes 0-5 Jahre
Nettoeinkommen bis 1.900 €
480 €
+43 € zum Vorjahr
Altersgruppe
0-5 Jahre
Einkommensgruppe
bis 1.900 €
Steigerung zum Vorjahr
+43 €
Steigerung in Prozent
+9.8%
Wichtige Hinweise zur Düsseldorfer-Tabelle:
  • Die Beträge in der Tabelle gelten für die erste Einkommensgruppe und zeigen den monatlichen Unterhaltsbedarf vor Anrechnung des Kindergeldes.
  • Kindergeld wird zur Hälfte angerechnet, wodurch sich der tatsächliche Zahlbetrag verringert.
  • Die Erhöhungen von Jahr zu Jahr spiegeln die steigenden Lebenshaltungskosten wider.

Falls du selbst Unterhalt berechnen willst, kannst du die Tabelle nutzen und die Werte mit deinen individuellen Daten abgleichen.

Denk daran, dass bei höheren Einkommen andere Beträge gelten. Wenn du unsicher bist, lass dich beraten – gerade bei komplizierteren Fällen wie Selbstständigkeit oder mehreren unterhaltsberechtigten Kindern.

Kindesunterhalt für 2024/2025 berechnen: Alles, was du wissen musst [+Beispiel]

Kindesunterhalt berechnen – das klingt erstmal kompliziert, oder? Dabei ist es eigentlich gar nicht so schwer, wenn du einmal weißt, wie der Hase läuft.

Der Kindesunterhalt ist dafür da, die Bedürfnisse deines Kindes zu decken – von Kleidung über Schulmaterialien bis hin zu Freizeitaktivitäten.

Als Grundlage dient die Düsseldorfer Tabelle, die jedes Jahr aktualisiert wird. Sie berücksichtigt das Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils sowie das Alter des Kindes. Und keine Sorge, die Tabelle macht es dir wirklich leicht, den Überblick zu behalten.

Kindersunterhalt berechnen: So funktioniert's

Ihr könnt zwar unseren Unterhaltsrechner nutzen, aber ihr lernt jetzt trotzdem, wie ihr den Kindesunterhalt selbst berechnen könnt.

Der Kindesunterhalt hängt von mehreren Faktoren ab: deinem Nettoeinkommen, dem Alter deines Kindes und der Anrechnung des Kindergeldes. Ich zeige euch jetzt einmal Schritt für Schritt, wie ihr vorgehen müsst.

Nettoeinkommen berechnen:

Nimm dein monatliches Einkommen und ziehe bestimmte Ausgaben ab, wie z. B.:

  • Fahrtkosten zur ArbeitUnterhaltspflichten für weitere KinderSchulden, die im Zusammenhang mit der Familie stehen
Das Ergebnis ist das bereinigte Nettoeinkommen, das als Grundlage für die Berechnung dient.

Einkommensgruppe wählen:

Die Düsseldorfer Tabelle ist in Einkommensgruppen unterteilt.

Für 2024 gilt:

  • Bis 1.900 €: Einkommensgruppe 1Bis 2.300 €: Einkommensgruppe 2Bis 2.700 €: Einkommensgruppe 3Und so weiter.
Je höher dein Einkommen, desto höher der Unterhaltsbedarf deines Kindes.

Alter des Kindes berücksichtigen:

Die Tabelle teilt Kinder in vier Altersgruppen ein:

  • 0–5 Jahre6–11 Jahre12–17 JahreAb 18 Jahren (volljährig)
Mit dem Alter steigen auch die Ansprüche – schließlich kostet ein Teenager oft mehr als ein Kindergartenkind.

Kindergeld abziehen:

Das Kindergeld (2024: 250 €) wird zur Hälfte angerechnet, da es beiden Elternteilen zusteht. Das heißt, vom Bedarf des Kindes werden 125 € abgezogen.

Beispielrechnung: Kindesunterhalt 2024/2025

Nehmen wir an, dein bereinigtes Nettoeinkommen liegt bei 2.200 € und du hast ein siebenjähriges Kind. So berechnet sich der Unterhalt:

  1. Unterhaltsbedarf laut Tabelle:
    Für ein Kind im Alter von 6–11 Jahren beträgt der Bedarf in Einkommensgruppe 2 (bis 2.300 €) 551 €.
  2. Anrechnung des Kindergeldes:
    Die Hälfte des Kindergeldes (125 €) wird abgezogen.
  3. Tatsächlicher Zahlbetrag:
    551 € - 125 € = 426 €. Das ist der Betrag, den du monatlich zahlen musst.

Nettoeinkommen0–5 Jahre6–11 Jahre12–17 JahreAb 18 Jahren
Bis 1.900 €480 €551 €645 €628 €
Bis 2.300 €512 €586 €686 €663 €
Bis 2.700 €544 €622 €727 €698 €

Noch ein Beispiel für mehrere Kinder:

Wenn du mehrere Kinder hast, wird dein Einkommen aufgeteilt. Angenommen, dein bereinigtes Nettoeinkommen liegt bei 2.400 € und du hast zwei Kinder:

  • Kind 1 ist 4 Jahre alt
  • Kind 2 ist 10 Jahre alt

Schritt 1: Bedarf laut Tabelle

  • Für Kind 1 (0–5 Jahre) liegt der Bedarf in Einkommensgruppe 2 bei 512 €.
  • Für Kind 2 (6–11 Jahre) beträgt der Bedarf 586 €.

Schritt 2: Kindergeld anrechnen

  • Kind 1: 512 € - 125 € = 387 €
  • Kind 2: 586 € - 125 € = 461 €

Schritt 3: Zahlbetrag insgesamt

Du zahlst 387 € + 461 € = 848 € Unterhalt für beide Kinder.

Was ist der Selbstbehalt?

Damit du selbst nicht in finanzielle Schwierigkeiten kommst, gibt es den sogenannten Selbstbehalt. Das ist der Betrag, der dir immer für deinen eigenen Lebensunterhalt bleibt. Für 2024 gilt:

  • 1.370 € für Erwerbstätige
  • 1.120 € für nicht Erwerbstätige

Das heißt, wenn dein Einkommen unterhalb des Selbstbehalts liegt, kann der Unterhaltsbetrag entsprechend angepasst werden.

Wie wird das Kindergeld auf den Unterhalt angerechnet?

Das Kindergeld wird auf den Kindesunterhalt angerechnet, indem es zur Hälfte vom Unterhaltsbedarf des Kindes abgezogen wird.

Das ist fair, da das Kindergeld beiden Elternteilen zusteht – der betreuende Elternteil erbringt seinen Anteil durch die Pflege und Versorgung des Kindes, während der andere Elternteil den Unterhalt in Form von Zahlungen leistet.

Hier einmal ein Beispiel: 2024 beträgt das Kindergeld 250 €. Wenn der Unterhaltsbedarf eines Kindes laut Düsseldorfer Tabelle 551 € beträgt, ziehst du 125 € (die Hälfte des Kindergeldes) ab. Der tatsächliche Zahlbetrag liegt dann bei 426 €. Dies sorgt dafür, dass die finanzielle Unterstützung des Kindes vollständig gewährleistet wird, ohne dass ein Elternteil benachteiligt wird.

Alter des KindesUnterhaltsbedarfKindergeld (abzuziehen)Tatsächlicher Zahlbetrag
0–5 Jahre480 €125 €355 €
6–11 Jahre551 €125 €426 €
12–17 Jahre645 €125 €520 €
Ab 18 Jahre628 €125 €503 €

FAQ - Unterhaltsrechner

Wie hoch ist der Kindesunterhalt 2024?

Der Kindesunterhalt für 2024 basiert auf der Düsseldorfer Tabelle. Die Unterhaltsbeträge vor Anrechnung des Kindergeldes (250 €) sind gestaffelt nach Alter und Einkommen. In der ersten Einkommensgruppe (bis 1.900 € netto) gelten folgende Werte:

  • 0–5 Jahre: 480 €
  • 6–11 Jahre: 551 €
  • 12–17 Jahre: 645 €
  • Ab 18 Jahre: 628 €

Nach Abzug der Hälfte des Kindergeldes (125 €) reduzieren sich diese Beträge entsprechend. Zum Beispiel beträgt der Zahlbetrag für ein Kind im Alter von 6–11 Jahren 426 € (551 € - 125 €).

Wie viel muss der Vater Unterhalt zahlen?

Das hängt vom Einkommen, der Anzahl der Kinder und deren Alter ab. Der Vater zahlt den Unterhalt basierend auf der Düsseldorfer Tabelle.

Beispiel: Hat der Vater ein bereinigtes Nettoeinkommen von 2.300 € und ein Kind im Alter von 10 Jahren, beträgt der Unterhaltsbedarf 551 €. Nach Abzug von 125 € Kindergeld ergibt sich ein Zahlbetrag von 426 €. Für jedes zusätzliche Kind wird das Einkommen aufgeteilt, und der Unterhalt entsprechend berechnet.

Wird Kindesunterhalt 2025 erhöht?

Es ist sehr wahrscheinlich, dass der Kindesunterhalt 2025 erhöht wird, da die Düsseldorfer Tabelle jedes Jahr überprüft und an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst wird. Die Anpassung hängt von Faktoren wie Inflationsrate und Lebenshaltungskosten ab. Eine konkrete Aussage gibt es jedoch erst mit der Veröffentlichung der neuen Tabelle durch das Oberlandesgericht Düsseldorf.

Wann muss der Vater keinen Unterhalt zahlen?

Der Vater muss keinen Unterhalt zahlen, wenn:

  • Sein Einkommen unterhalb des Selbstbehalts liegt (2024: 1.370 € für Erwerbstätige und 1.120 € für nicht Erwerbstätige).
  • Das Kind volljährig ist und keinen Unterhaltsanspruch mehr hat (z. B. weil es eigenes Einkommen erzielt oder das Studium abgeschlossen hat).
  • Nachweislich kein Verwandtschaftsverhältnis besteht.

Was muss ein Vater zusätzlich zum Unterhalt zahlen?

Der Unterhalt deckt in der Regel den Grundbedarf des Kindes (Wohnen, Ernährung, Kleidung). Zusätzliche Kosten – sogenannte Sonder- und Mehrbedarf – können vom Vater anteilig getragen werden. Dazu gehören:

  • Kita- oder Schulgebühren
  • Nachhilfe
  • Außergewöhnliche medizinische Kosten (z. B. Zahnspangen, Therapien)
  • Kosten für Klassenfahrten oder Studienreisen

Diese Kosten werden individuell vereinbart oder gerichtlich geregelt.

Wie berechnet das Jugendamt Kindesunterhalt?

Das Jugendamt nutzt die Düsseldorfer Tabelle als Grundlage. Dazu wird das bereinigte Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils ermittelt. Von diesem Einkommen zieht das Jugendamt berücksichtigungsfähige Ausgaben ab, z. B. Fahrtkosten oder bereits bestehende Unterhaltsverpflichtungen. Anhand der Einkommensgruppe und dem Alter des Kindes wird der Unterhalt berechnet, und das Kindergeld wird anteilig abgezogen.

Wie viel Unterhalt bei 3.000 € netto?

Mit einem bereinigten Nettoeinkommen von 3.000 € liegt der Unterhalt für ein Kind im Alter von 6–11 Jahren in der Einkommensgruppe (2.901–3.300 €) laut Düsseldorfer Tabelle bei 654 €. Nach Abzug der Hälfte des Kindergeldes (125 €) ergibt sich ein Zahlbetrag von 529 €.

Wie viel Geld muss mir übrig bleiben, wenn ich Unterhalt zahlen muss?

Dir muss mindestens der Selbstbehalt übrig bleiben. Für 2024 beträgt dieser:

  • 1.370 € für Erwerbstätige
  • 1.120 € für nicht Erwerbstätige

Wenn dein Einkommen nach Abzug des Unterhalts unter diesen Betrag fällt, kann der Unterhalt entsprechend gekürzt werden.

Hat der Vater Anspruch auf halbes Kindergeld?

Ja, der Vater hat Anspruch auf die Hälfte des Kindergeldes, wenn er barunterhaltspflichtig ist. Diese Hälfte (125 € im Jahr 2024) wird bei der Berechnung des Unterhalts berücksichtigt und vom Bedarf des Kindes abgezogen.

Der betreuende Elternteil erhält das Kindergeld direkt ausgezahlt, während der barunterhaltspflichtige Elternteil es über die Anrechnung "zurückerhält".

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