Rund 10.000 Kinder unter 15 Jahren verunglücken deutschlandweit jährlich als Beifahrer im Pkw. Dies teilt der Deutsche Verkehrssicherheitsrat in seinem Jahresbericht mit. Eine der Haupt-Unfallursachen ist die fehlerhafte Unterbringung der Kinder im Auto. Fehlende oder minderwertige Kindersitze sorgen dafür, dass Kinder im Fall eines Crashs häufig schwere Verletzungen davontragen.
No-go: Babys auf dem Schoß
Kleinkinder werden häufig auf dem Schoß eines Elternteils transportiert. Diese Unterbringung jedoch ist überaus gefährlich. Bei einem Aufprall mit 50 km/h beispielsweise erhöhen sich die Zug- und Gewichtskräfte um circa den Faktor 30. Wer ein kleines Kind mit einem Körpergewicht von 11 Kilogramm auf dem Schoß transportiert, müsste also bei einem Frontalaufprall ein Gewicht von mehr als 300 Kilogramm halten, um das Kind fest im Griff zu haben. Im Ergebnis wird der Säugling nach vorn geschleudert, wo er im schlimmsten Fall gegen das Armaturenbrett oder die Windschutzscheibe trifft.
Gurtsysteme für Erwachsene
Die Sicherung eines Kindes mit dem Standard-Autogurt ist bis zu einer Körpergröße von 150 cm überaus gefährlich. Denn bei kleineren Fahrzeuginsassen verläuft der Schultergurt dann zu weit oben, und kann bei einem Unfall schwere Halsverletzungen hervorrufen. Ebenso unzulässig ist das Sichern mehrerer Kinder mit nur einem Gurt.
Auch bei einem Seitenaufprall bedürfen Kinder im Auto eines besonderen Schutzes – vor allem der Kopf. Vorschriftsmäßige Kindersitze schaffen hierbei Abhilfe: Sie passen den Gurtverlauf der Größe und dem Gewicht des Kindes an (oder besitzen ein eigenes Gurtsystem) und sorgen zudem dafür, dass der Kopf des Kindes bei einem seitlichen Aufprall nicht gegen das Seitenfenster oder die Türverkleidung schlagen kann.
ECE-Prüfzeichen und Normgruppe beachten
Ein Kindersitz, der innerhalb der EU in den Handel geht, muss ein gültiges ECE-Prüfzeichen tragen. Derzeit sind die Prüfsiegel „ECE R44/03“ und „ECE R44/04“ zulässig. Beim Kauf von Kindersitzen sollte daher unbedingt auf eine solche Zertifizierung geachtet werden.
Damit der Kindersitz zum Kind passt, existieren verschiedene Normgruppen. Diese teilen alle Kindersitze in Gewichtsgruppen ein. Es gelten folgende Vorschriften:
• Für Kinder bis 10 kg Körpergewicht sind Sitze der Normgruppe 0 geeignet.
• Kinder bis 13 kg: Normgruppe 0+
• Kinder von 9 bis 18 kg: Normgruppe 1
• Kinder von 15 bis 25 kg: Normgruppe 2
• Kinder von 22 bis 36 kg: Normgruppe 3
Hierbei empfiehlt sich stets der Kauf von Sitzen, die in mehrere Gruppen fallen. Denn die sogenannten „mitwachsenden“ Modelle erleichtern einem Kind die Gewöhnung an den Sitz und ersparen den Eltern Anschaffungskosten.
Kinderunfälle in Fahrzeugen nehmen ab
Schon seit Jahren nimmt die Zahl der Verkehrsunfälle mit Kindern stetig ab. 2012 kamen in Deutschland 34 Kinder als Pkw-Beifahrer ums Leben – rund 80 Prozent weniger als noch 1995 (174 Todesfälle). Ein Hauptgrund sind die strengeren Gesetze zur Kindersicherheit in Fahrzeugen. So schreibt die Straßenverkehrsordnung (§ 21, Abs. 1a, StVO) für alle Kinder bis zum 12. Lebensjahr und einer Körpergröße bis 150 cm einen Kindersitz bei der Mitnahme im Auto vor.
Auch darüber hinaus sollten Eltern verschiedene Vorsichtsmaßnahmen im Fahrzeug treffen. Insbesondere Kindersicherungen für die Türverriegelung und für die Fensterheber sind ungemein wichtig. Die Fenster sollten sich dabei entweder nur vom Fahrersitz aus öffnen lassen oder zumindest über einen automatischen Einklemmschutz verfügen. Zudem ist Aufklärung oberste Pflicht: So sollten Eltern ihren Kindern genau erklären, wieso eine richtige Sitzhaltung, das Anschnallen oder auch der Kindersitz im Fall eines Unfalls Leben retten können.
Foto: © S.Kobold – Fotolia.com // Deutscher Verkehrssicherheitsrat
Sehr guter Artikel, aber gerade jetzt zur Winterzeit fehlt noch ein wichtiger Hinweis. Die Kids bloß nicht in Winterjacken in die Sitze „pressen“, da geht sehr viel der Wirkung des Gurtes verloren und das Kind kann im ungünstigsten Fall aus dem Sitz heraus rutschen!
Ein sehr guter Artikel, nicht all umfassen aber gut.
Ich kann immer nur den Kopf schütteln wenn Eltern ihren Nachwuchs mit sogenannten Sitzerhöhungen durch die Gegend fahren und dabei die Kinder zwischen 5-7 Jahre alt sind und teilweise gerade einmal etwas mehr wie 20 kg auf die Waage bringen. Unverantwortlich meiner Ansicht nach, denn Kinder in diesem Alter gehören auf jeden Fall in einen entsprechenden Kindersitz und nicht auf eine Sitzerhöhung.
Der Beitrag ist an mindestens einer Stelle sehr verkürzt – bei Kindersitzen kommt es nicht nur auf das „Mitwachsen“ an, sondern vor allem auf die Machart. Als besonders sicher gelten sogenannte Reboarder, bei denen das Kind quasi rückwärts fährt. Bei einem frontalen Aufprall (sicherlich die häufigste Art) wird das Kind so nicht in den Haltegurt gepresst, was schwere Nackenverletzungen zur Folge haben kann. Die Wucht verteilt sich über die gesamte Breite des Kinderrückens. Klar die Reboarder sind größer und komplizierter einzubauen als herkömmliche Modelle, aber ich denke, es geht primär um die Sicherheit im Ernstfall.